Praxis für Psychotherapie

Anmelden können Sie sich in meiner Praxis als privat, gesetzlich, oder bei der Beihilfe Versicherte/r.

Private Krankenversicherung: In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von Privaten Krankenversicherungen übernommen. Die Anzahl der erstatteten Sitzungen können je nach individuellem Vertrag mit der Krankenkasse variieren. Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung vorher ab, inwieweit Leistungen für eine Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten übernommen werden und lassen Sie sich die nötigen Formulare für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken.

Gesetzliche Krankenversicherung: Gesetzlich Versicherte dürfen in der Regel nur Psychotherapeuten in Anspruch nehmen, die als Vertragspsychotherapeuten einen Kassensitz haben. Leider werden in Berlin trotz des steigenden Bedarfs keine neuen Kassensitze geschaffen. Ich führe daher eine Privatpraxis.
Es gibt allerdings die Möglichkeit der Kostenübernahme im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens (§ 13, Abs. 3, Sozialgesetzbuch V). Gerne unterstütze ich sie bei allen dafür notwendigen Schritten. Bei Fragen vorab können Sie sich gern jederzeit an mich wenden.

Selbstzahler: Es besteht die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall braucht Ihre Krankenkasse keine Mitteilung über Ihre Psychotherapie zu erhalten. Auch beim späteren Abschluss von Versicherungen, die eine Gesundheitsprüfung voraussetzen, kann dies von Vorteil sein. Das Honorar richtet sich in der Regel nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit derzeit 100,55 Euro pro Therapiestunde (50 Minuten). In begründeten Einzelfällen kann das Honorar nach Absprache reduziert werden.